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Aufgabe und Zweck


Der bkh e.V. ist eine berufspolitische Nonprofit-Organisation mit dem Zweck,
die beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen
seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit zu vertreten.

 

Die Teilaufgaben sind in der Satzung vom 9.10.04 festgeschrieben. Sie umfassen folgende Schwerpunkte:

 

 

 

 

 

Dabei

sein

lohnt

sich ...

  • Zusammenschluss der in der Hauswirtschaft tätigen Arbeitnehmerinnen zur gemeinsamen Verwirklichung der Ziele des Verbandes;
  • Vertretung der Berufsinteressen in der Öffentlichkeit;
  • Einwirkung auf die Gesetzgebung und Organe von Staat, Wirtschaft und anderen Institutionen;
  • Mitwirkung bei der Regelung aller einschlägigen Arbeitsbedingungen;
  • Abschluss von Tarifverträgen für Arbeitnehmerinnen in der privaten Hauswirtschaft als auch für Pfarrhaushälterinnen;
  • Mitwirkung bei allen Aufgaben im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalratsgesetzes;
  • Mitarbeit in hauswirtschaftlichen Fachausschüssen;
  • Durchführung von Tagungen, Arbeits- und Bildungskreisen sowie Fortbildungsmaßnahmen;
  • Errichtung und Förderung sozialer Einrichtungen;
  • Information und Beratung;
  • Förderung der Jugend und Ausbildung eines guten Fachnachwuchses;
  • Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Organisationen, auch internationaler Art.

 

 

Arbeitsschwerpunkte
2 0 10 – 2 0 12:

  1. Herausführung des Arbeitsmarkts "Privathaushalt"
    aus der Schattenwirtschaft

     
  2. PR-Arbeit:
    • Mitgliederwerbung,
    • Image Hauswirtschaft stärken;
  3. Lehrgänge: 
    • Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
      in der Hauswirtschaft
    • in Kooperation von bkh und DBH (Deutscher Hausfrauenbund) für die Abschlüsse Hauswirtschafterinnen und Fachhauswirtschafterinnen (Baden-Württemberg)
       
  4. Tarifarbeit für
    • Pfarrhaushälterinnen in Bayern mit dem Klerusverband e.V.
    • VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V.

 

Arbeitsschwerpunkt:

Herausführung des Arbeitsmarkts "Privathaushalt" aus der Schattenwirtschaft

Unsichtbarkeit, geringe Entlohnung, Aspekte gesellschaftspolitischer Diskriminierung, (bewusstes) Fehlen ausdrücklicher Regelungen für ausländische Arbeitnehmerinnen ohne Aufenthaltsgenehmigung – zahlreich sind die Wolken am standespolitischen Himmel.

Bezahlte Hausarbeit ist eine Grauzone, an deren
Erforschung und Beseitigung kaum jemand Interesse hat. In diesem doppelten Niemandsland von Privatheit und Illegalität ist der Entstehung prekärer Beschäftigungsverhältnisse Tür und Tor geöffnet.

Im Zuge allgemeiner Globalisierungsbestrebungen muss leider davon ausgegangen werden, dass sich die Problemlage für alle Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten verschärfen wird. Eine umfassende Regulierung des Arbeitsmarkts ist schwierig. Dennoch ist es nicht aussichtslos, Verbesserungen in der Beschäftigungsstruktur zu erreichen.

Der bkh setzt sich ausdrücklich für Initiativen ein, die sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite positive Anreize schaffen, legale Erwerbsformen gegenüber illegalen zu bevorzugen und nicht zuletzt zum Abbau der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland beitragen. Damit dieser Kraftakt gelingt, müssen Fürsprecher aus Wissenschaft, Politik
und anderen Interessenvertretungen gewonnen werden.

Auf den Fach- und Arbeitstagungen vom

- 18. Oktober 2003 in München,

- 7./ 8. Mai 2004 in München und

- 14. / 15. Oktober 2005 in München


konnte eindrucksvoll gezeigt werden,
dass dies möglich ist.

 

Politische Forderungen des bkh
zur Förderung legaler Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten:


 

 

Fachtagung
"Grauzone
Privathaushalt"
vom 7./ 8. Mai 2004

in München,
Schloss Fürstenried:
 




Maria Eichhorn, CSU, MdB:

„Das Schattendasein der Beschäftigungen in Privathaushalten dürfen wir nicht länger hinnehmen.




Dr. Jörg Alt SJ, Berlin:

„Solange sich Menschen auf Grund fehlender Verdienst-möglichkeiten im eigenen
Land als Billigkräfte
anbieten, wird es diese Menschen geben.“



Dr. Barbara Thiessen
,
Uni Bremen:

„Der Einsatz der Be-
schäftigten wird allzu
oft ohne Rücksicht
auf Belastungs- oder Schamgrenzen gefordert.“



Thomas Methler
, Bundesknappschaft Essen:

„Haushaltsnahe
Dienstleistungen werden
seit der Neuregelung der Minijobs besonders
gefördert.“

8 Hauswirtschaftliche Erwerbsarbeit fördern

Der Arbeitsmarkt Hauswirtschaft in Einrichtungen zur Versorgung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Alten, Kranken, Pflegebedürftigen und Behinderten ist zu fördern und auszubauen. Die mehrheitlich illegalen rund 4 Millionen Arbeitsplätze in Privathaushalten sind durch eine aktive und kreative Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung in legale Beschäftigung zu überführen.

8 Arbeitsrechtliche Gleichstellung hauswirtschaftlicher Arbeitnehmerinnen

Der Arbeitsplatz Privathaushalt ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Arbeitsplatz wie jeder andere. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten dürfen nicht eingeschränkt werden. Nachteilige Regelungen, z.B. die Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes und schlechtere soziale Absicherung in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder die fehlende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Führung von Lohnunterlagen, sind zu beseitigen.

8 Privathaushalte als Betriebe anerkennen

Zur Bekämpfung des schwarzen und illegalen Arbeitsmarktes sind steuerliche Anreize für ArbeitgeberInnen und Arbeitnehmerinnen zu schaffen, die Arbeitsplätze in Privathaushalten für einheimische Arbeitskräfte attraktiv machen.

8 Stellenvermittlung als öffentliche Dienstleistung

Die Arbeitsämter sollen an der Stellenvermittlung von Beschäftigten für Privat- und Großhaushalte aktiv mitwirken. Sie sollen fachspezifische Einrichtungen wie hauswirtschaftliche Dienstleistungszentren und –agenturen fördern, die hauswirtschaftliche Fachkräfte akquirieren, qualifizieren und vermitteln.

8 „Green cards“ für hauswirtschaftliche Arbeitskräfte

Besteht in einem Arbeitsamtsbezirk ein Mangel an hauswirtschaftlichen Arbeitskräften, so dass keine Vermittlung möglich ist, soll eine Arbeitserlaubnis für ausländische ArbeitnehmerInnen aus den EU-Beitrittsländern, erteilt werden. Illegal in Deutschland lebenden Ausländern, die in Privathaushalten einen Arbeitsplatz gefunden haben, soll die Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus und ihres Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Den Arbeitgebern ist dabei eine Mitwirkungspflicht abzuverlangen.

8 Schutz von Au-Pair-Beschäftigten vor Ausbeutung

Die am 27. März 2002 aufgehobenen Bestimmungen, dass Arbeitsvermittlung nur mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit betrieben werden darf, sind für die Au-Pair-Vermittlung wieder einzuführen. Au-Pair-Vermittlung soll nur über anerkannte, qualifizierte Agenturen möglich sein, um junge Frauen vor illegaler Beschäftigung, Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen.

8 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Beschäftigte in Privathaushalten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Wirtschaftssystems. Hauswirtschaftliche Dienstleistungszentren und –agenturen sollen zur Vermittlung geeigneter Fachkräfte eingerichtet werden.

8 Förderung der hauswirtschaftlichen Bildung

Der hauswirtschaftliche Unterricht an allgemeinbildenden Schulen ist auszubauen. Kinder und Jugendliche sollen die Chance haben, Schlüsselqualifikationen zur eigenständigen Daseinsvorsorge und zur wirtschaftlichen Existenzsicherung zu erwerben. Haushaltsführungskompetenzen dienen der nachhaltigen Armutsprävention.

8 Hauswirtschaftliche Fachkräfte aus- und weiterbilden

Berufliche Bildung in der Hauswirtschaft ist weiterhin zu fördern, damit die steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften zur Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen befriedigt werden kann.

 

 


Der bkh wendet sich gegen eine Politik, die hauswirtschaftliche Erwerbsarbeit dem Niedriglohnsektor zuordnet und die Beschäftigten dem Risiko der Verarmung aussetzt. In der Tradition seiner fast 100-jährigen Geschichte und mit Blick auf die gesellschaftliche Lage tritt der bkh für die Verbesserung der Lebensbedingungen mit dem Ziel sozialer Gerechtigkeit ein. Die katholische Soziallehre dient als Orientierungshilfe für die Arbeit im Verband.

 

 

© Berufsverband Katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland e.V. (bkh)

Impressum - Disclaimer

Letzte Aktualisierung: 26.10.2010


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