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Der bkh blickt auf eine fast
100-jährige Geschichte zurück.
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Wie alles begann:
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Hausmädchenschulung 20er Jahre
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Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigte
fast jeder bürgerliche Hauhalt ein Dienstmädchen. Dieser Beruf
wurde damals
unter allen Frauenberufen am häufigsten ergriffen. Er bot für
heranwachsende Töchter aus unvermögender Herkunft die Möglichkeit,
selbstständig zu leben und dennoch Familienanschluss zu haben.
Jedoch waren die Frauen, die in privaten Haushalten arbeiteten,
kaum abgesichert. Entlassungen lagen in der Willkür des Arbeitgebers.
Neben der Angst um die materielle Sicherheit bestand bei mancher
Frau auch die Furcht vor dem Hausherrn, in dessen Diensten sie
stand. Auch Unterbringung und Beköstigung waren oft ungenügend,
und mancher behandelte seinen Hund besser als das Dienstmädchen.
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Es tut sich was in der Dienstbotenfrage...
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Haus und Herd.
Organ für katholische Dienstmädchenvereine.
Urausgabe vom 22. März
1907
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Zahlreiche Dienstmädchenvereine gründeten
sich in
dieser Zeit . Am 11. Juni 1907 schließen sich
fünfzehn badische und bayerische Vereine zu einer Dachorganisation
zusammen und nennen sich fortan „Verband Katholischer Dienstmädchenvereine
in Deutschland“. Unter dem Motto „Einigkeit macht stark“ kämpfen
sie gemeinsam für angemessene Bezahlung, faire Behandlung, ausreichende
Verpflegung und saubere Unterbringung. Im Vorfeld der Gründung
meldet sich am 22. März 1907 die erste Publikation zu Wort:
„Haus und Herd. Organ für katholische Dienstmädchenvereine“,
angekündigt zweimal im Monat. 10 Jahre später befinden sich
bereits 107 Dienstmädchenvereine „unter einem Dach“.
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Das
erste große Ereignis nach
dem ersten Weltkrieg:
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1919

Anna Nieder
wird als Verbandsvorsitzende und Geschäftsführerin einberufen
(1919
bis 1953)
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Der Verbandstag in Darmstadt 1919: Der Darmstädter Verbandstag
ist einschneidend. Es wird beschlossen, den Verband gründlich
zu reformieren, um die arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme
reagieren zu können. Wohlfahrtseinrichtungen wie eine Krankenunterstützung,
ein Rechtsschutz und eine Aussteuerunterstützung sollen geschaffen
werden. In den Folgejahren können immer mehr Rechte und soziale
Absicherungen, wie zum Beispiel eine Altersversorgung, erkämpft
werden. Auch die Ausbildung wird geregelt. Der Verband gewinnt
immer mehr an Bedeutung. War bisher der Verbandspräses der erste
Vorsitzende, so wollen künftig die Frauen für ihresgleichen
eintreten. Es wird beschlossen, eine Verbandsvorsitzende und
Geschäftsführerin zu berufen, die die Interessen des Verbandes
gegenüber Behörden, Ministerien, Ämtern und Kommissionen vertreten
soll. Die erste Geschäftsführerin und Verbandsvorsitzende heißt
Frl. Anna Nieder (1919 bis 1953). Erst nach dem Zweiten Weltkrieg
jedoch werden auf dem Verbandstag in Würzburg 1953 bei der Neukonstituierung
des Verbands eine Verbandsvorsitzende sowie an Stelle des Verbandspräses
ein Geistlicher Beirat ordentlich gewählt.
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Der zweite Weltkrieg:
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Während
des Dritten Reiches hatten die Nationalsozialisten, im Zusammenhang
mit der Ausschaltung aller politischen Gegner,
Gewerkschaften
und Berufsverbände verboten,
nicht zuletzt, um sich an deren
Vermögen zu bereichern. Der Verband der katholischen Dienstmädchenvereine
war nicht von einem
generellen Verbeot betroffen, wohl auch,
weil es
nichts zu enteignen gab. Außerdem fiel der konfessionelle
Verband unter das Reichskonkordat. In seinem berufs- und sozialpolitischen
Wirken jedoch war der Verband lahm gelegt. Öffentliche Tätigkeit
war untersagt. Man fand sich zu heimlichen Treffen zusammen,
getarnt als geselliges Zusammensein. Gerade das Miteinander
in Zeiten des Terrors und
der Angst war von großer Bedeutung
für die
Mitglieder und die politische Arbeit. Religion und Glaube
fanden mehr Beachtung als die menschenverachtende Ideologie.
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Aufräumen und neu anfangen:
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1953
Marianne Wilke wird zur
Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführerin gewählt
(1953 bis 1971) |
Am
26. und 27. September 1953 fand in Würzburg
die erste Tagung
nach dem Krieg statt. Der
Verband gibt sich den neuen Namen
„Berufsverband der katholischen Hausgehilfinnen
in Deutschland“.
Eine neue Satzung wird
beschlossen. Darin wird festgelegt, dass
die Verbandsleitung künftig in den Händen der organisierten
Frauen liegen soll. Der bisherige Verbandspräses erhält fortan
die Rolle „Geistlicher Beirat“. Frl. Marianne Wilke (1953 bis
1971) wird
zur Verbandsvorsitzenden gewählt. Geistlicher
Beirat
wird Domvikar Friedrich Frei in München.
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Anerkennung der Hauswirtschaft als Beruf:
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Der
Berufsverband der katholischen
Hausgehilfinnen war treibende
Kraft, dass es 1954
zur ministeriellen Anerkennung des Lehrberufs
„Geprüfte Hauswirtschaftsgehilfin“ kam.
Zusammen mit den katholischen
Sozialpartnern,
der „Hausfrauenvereinigung des Katholischen
Deutschen Frauenbundes“ und der „Arbeitsgemeinschaft Hausfrau
der katholischen Müttergemeinschaften“, wird ein umfassender
Arbeitsvertrag ausgearbeitet. Der Kampf um die Tariffähigkeit
des Berufsstandes beginnt. Seit
1920 hatte sich der Verband
für die Herausführung der „Dienstmädchen“ aus der Gesindeordnung
eingesetzt. Bei der Neufassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
im Jahr 1960 erwirkt Marianne Wilke, dass auch die in der
Hauswirtschaft
beschäftigten Jugendlichen unter
den Geltungsbereich des Gesetzes
fallen.
Ebenso gelingt es 1969, die Hauswirtschaft ins Berufsbildungsgesetz
einzubinden.
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Der Verband wird umgetauft:
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1971
Die Verbandsvorsitzende Marianne Wilke legt nach 18-jähriger
Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt nieder.
Otti Scholz wird als neue Bundesvorsitzende gewählt
(1971-1975).
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1971
kommt es auf dem Delegiertentag in Mainz
zur kritischen Überprüfung
der im Verbandsnamen verankerten Bezeichnung „Hausgehilfinnen“.
Dank des Einsatzes für verbesserte
Berufsausbildung ist in der
Hauswirtschaft eine Vielzahl qualifizierter Berufsbilder entstanden.
Seit 1972 nennt sich der Verband „Berufsverband katholischer
Arbeitnehmerinnen in der
Hauswirtschaft in Deutschland e.V.“,
kurz bkh,
und bring damit das veränderte Verständnis seiner
Mitglieder zum Ausdruck.
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Der harte Kampf um die Tariffähigkeit:
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1975

Emma Erath wird zur
neuen Bundesvorsitzenden
gewählt (1975-1986) - dies ehrenamtlich:
"Ich hatte die Zusage von der vorherigen Bundesvorsitzenden, dass
sie mich noch eine Zeit unterstützen will." Da eine hauptamtliche
Verbandssekretärin fehlte, widmete sich Frau Erath in ihrer gesamten
Freizeit dem Berufsverband.
1986

Elisabeth Engl,
ehrenamtliche
Bundesvorsitzende
von 1986-1990
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Zehn turbulente Jahre kämpfte der Verband um
die
Tariffähigkeit. Ausgangspunkt war eine Rechtsstreit,
den die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG im
September
1958 eröffnete. Der NGG will dem Verband die Tarifffägkeit
absprechen, weil er erstens nicht unabhängig von der Arbeitgeberseite,
zweitens
nicht unabhängig von der Kirche und drittens sich nicht
zum Streik als Arbeitskampfmittel bekenne.
Im Jahr 1965
ist es endlich soweit: Der Erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts
gibt der Verfassungsbeschwerde statt. Die NGG unterliegt
mit
ihrer Klage.
Für hauswirtschaftliche
Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten werden ein Mantel-Rahmentarifvertrag
auf Bundesebene und die dazugehörenden Lohntarifverträge auf
Bundesebene verankert. Die Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite
sind:
1971
gelingt es, die neue Besoldungsgrundlage
auch für Pfarrhaushälterinnen abzusichern.
Sie
wird zwischen dem
- Klerusverband e.V. in satzungsgemäßer
Vertretung der katholischen Priester in Bayern
und dem
- bkh
in satzungsgemäßer Vertretung der dem Verband angeschlossenen
Fachverbände der katholischen Pfarrhaushälterinnen vereinbart.
1975 treten
der erste Mantel- und Lohntarifvertrag in Kraft, die noch unter
dem Vorsitz von Otti Scholz ausgehandelt wurden. In den
Folgejahren kommt
es unter der neuen Bundesvorsitzenden Emma
Erath immer wieder zu Verbesserungen der bestehenden Tarifvertäge
zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen in Privat- und Pfarrhaushalten.
Seit 1975 ist die Bundesvorsitzende ehrenamtlich tätig und nicht
mehr hauptamtliche
Geschäftsführerin.
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Der Kampf um den Mutterschutz:
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Im Januar 1994 formuliert der bkh
ein
Positionspapier zur Reform
des
Mutterschutzgesetzes und fordert einen Kündigungsschutz
für vollzeitbeschäftigte,
schwangere Arbeitnehmerinnen in
Privathaushalten,
die Gleichstellung mit allen
anderen Arbeitnehmerinnen, Informations-
und Beratungspflicht und einen vorrangigen Anspruch
auf eine
Sozialwohnung. Während
Arbeitnehmerinnen in anderen Berufen
Mutterschutz in Anspruch nehmen können,
besteht für hauswirtschaftliche
Arbeitnehmerinnen bis in die 90er Jahre kein Recht auf
Weiterbeschäftigung
nach dem
Mutterschutzgesetz. Arbeitgeber hatten sogar das Recht,
nach Ablauf des 5.
Schwangerschaftsmonats zu kündigen. Am 19.
Dezember 1996 stimmt der Bundestag dem
Gesetz zur Verbesserung
des Mutterschutzes zu,
das am 1. Januar 1997 in Kraft.
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Der Kampf um geordnete Arbeitsverhältnisse:
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1990

Brigitte Rüb-Hering
wird in Maria Rosenberg
erstmalig zur
1. Bundesvorsitzenden
des bkh gewählt
(bis heute im Amt).
Ihr Hauptanliegen
konzentriert sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
hauswirtschaftliche Erwerbsarbeit und auf ein höheres Ansehen
hauswirtschaftlicher Berufe.
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Seit den 60er Jahren nimmt die Zahl
der rechtlich geschützten, sozialversicherungspflichtigen
und tariflich geordneten Arbeitsverhältnisse rapide ab.
Gleichzeitig wächst der Schwarzarbeitsmarkt und
die Nachfrage nach so genannten
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten.
Arbeitgeber unterlaufen arbeitsvertragliche Vereinbarungen und
verlangen Sonderleistungen. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht
müssen Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten häufig auf
Gewährleistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
Mutterschutz oder
Erziehungsurlaub verzichten. Der bkh setzt sich
dafür ein, dass der
Arbeitsmarkt „Privathaushalt“
aus der Schattenwirtschaft
herausgeführt wird.
Der gewünschte Erfolg, die Schaffung neuer
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, kann
aus Sicht des
bkh nur erreicht werden, wenn
beschäftigungsfördernde Maßnahmen, zum
Beispiel im Steuerrecht,
nicht nur den
Arbeitgebern zugute kommen, sondern auch
Arbeitnehmerinnen Anreize erhalten. Als wichtige beschäftigungsfördernde Maßnahme sieht der
bkh
die Einrichtung
von Haushaltsagenturen, die sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse vermitteln.
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© Berufsverband
katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland
e.V. (bkh)
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Disclaimer
Letzte Aktualisierung:
23.04.2010
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