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Geschichte

 

Der bkh blickt auf eine fast 100-jährige Geschichte zurück.

 


Wie alles begann:

 

 

Hausmädchenschulung 20er Jahre

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigte fast jeder bürgerliche Hauhalt ein Dienstmädchen. Dieser Beruf wurde damals unter allen Frauenberufen am häufigsten ergriffen. Er bot für heranwachsende Töchter aus unvermögender Herkunft die Möglichkeit, selbstständig zu leben und dennoch Familienanschluss zu haben. Jedoch waren die Frauen, die in privaten Haushalten arbeiteten, kaum abgesichert. Entlassungen lagen in der Willkür des Arbeitgebers. Neben der Angst um die materielle Sicherheit bestand bei mancher Frau auch die Furcht vor dem Hausherrn, in dessen Diensten sie stand. Auch Unterbringung und Beköstigung waren oft ungenügend, und mancher behandelte seinen Hund besser als das Dienstmädchen.

 

 

Es tut sich was in der Dienstbotenfrage...



Haus und Herd.

Organ für katholische Dienstmädchenvereine.
Urausgabe vom 22. März 1907


Zahlreiche Dienstmädchenvereine gründeten sich in dieser Zeit . Am 11. Juni 1907 schließen sich fünfzehn badische und bayerische Vereine zu einer Dachorganisation zusammen und nennen sich fortan „Verband Katholischer Dienstmädchenvereine in Deutschland“. Unter dem Motto „Einigkeit macht stark“ kämpfen sie gemeinsam für angemessene Bezahlung, faire Behandlung, ausreichende Verpflegung und saubere Unterbringung. Im Vorfeld der Gründung meldet sich am 22. März 1907 die erste Publikation zu Wort: „Haus und Herd. Organ für katholische Dienstmädchenvereine“, angekündigt zweimal im Monat. 10 Jahre später befinden sich bereits 107 Dienstmädchenvereine „unter einem Dach“.

 


Das erste große
Ereignis nach  dem ersten Weltkrieg:

 

 

 

 

1919 

 

Anna Nieder

wird als Verbandsvorsitzende und Geschäftsführerin einberufen

(1919 bis 1953)

Der Verbandstag in Darmstadt 1919: Der Darmstädter Verbandstag ist einschneidend. Es wird beschlossen, den Verband gründlich zu reformieren, um die arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme reagieren zu können. Wohlfahrtseinrichtungen wie eine Krankenunterstützung, ein Rechtsschutz und eine Aussteuerunterstützung sollen geschaffen werden. In den Folgejahren können immer mehr Rechte und soziale Absicherungen, wie zum Beispiel eine Altersversorgung, erkämpft werden. Auch die Ausbildung wird geregelt. Der Verband gewinnt immer mehr an Bedeutung. War bisher der Verbandspräses der erste Vorsitzende, so wollen künftig die Frauen für ihresgleichen eintreten. Es wird beschlossen, eine Verbandsvorsitzende und Geschäftsführerin zu berufen, die die Interessen des Verbandes gegenüber Behörden, Ministerien, Ämtern und Kommissionen vertreten soll. Die erste Geschäftsführerin und Verbandsvorsitzende heißt Frl. Anna Nieder (1919 bis 1953). Erst nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch werden auf dem Verbandstag in Würzburg 1953 bei der Neukonstituierung des Verbands eine Verbandsvorsitzende sowie an Stelle des Verbandspräses ein Geistlicher Beirat ordentlich gewählt.

 


Der zweite Weltkrieg:

 

 

Während des Dritten Reiches hatten die Nationalsozialisten, im Zusammenhang mit der Ausschaltung aller politischen Gegner,
Gewerkschaften und Berufsverbände verboten,
nicht zuletzt, um sich an deren Vermögen zu bereichern. Der Verband der katholischen Dienstmädchenvereine war nicht von einem
generellen Verbeot betroffen, wohl auch, weil es
nichts zu enteignen gab. Außerdem fiel der konfessionelle Verband unter das Reichskonkordat. In seinem berufs- und sozialpolitischen Wirken jedoch war der Verband lahm gelegt. Öffentliche Tätigkeit war untersagt. Man fand sich zu heimlichen Treffen zusammen, getarnt als geselliges Zusammensein. Gerade das Miteinander in Zeiten des Terrors und
der Angst war von großer Bedeutung für die
Mitglieder und die politische Arbeit. Religion und Glaube fanden mehr Beachtung als die menschenverachtende Ideologie.

 


Aufräumen und neu anfangen:

 

 

1953
 

Marianne Wilke wird zur Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführerin gewählt

 (1953 bis 1971)

Am 26. und 27. September 1953 fand in Würzburg
 die erste Tagung nach dem Krieg statt. Der
Verband gibt sich den neuen Namen
„Berufsverband der katholischen Hausgehilfinnen
in Deutschland“. Eine neue Satzung wird
beschlossen. Darin wird festgelegt, dass die Verbandsleitung künftig in den Händen der organisierten Frauen liegen soll. Der bisherige Verbandspräses erhält fortan die Rolle „Geistlicher Beirat“. Frl. Marianne Wilke (1953 bis 1971) wird
zur Verbandsvorsitzenden gewählt. Geistlicher
Beirat wird Domvikar Friedrich Frei in München.

 


Anerkennung der Hauswirtschaft als Beruf:


 

 

 

Der Berufsverband der katholischen
Hausgehilfinnen war treibende Kraft, dass es 1954
 zur ministeriellen Anerkennung des Lehrberufs „Geprüfte Hauswirtschaftsgehilfin“ kam.
Zusammen mit den katholischen Sozialpartnern,
der „Hausfrauenvereinigung des Katholischen Deutschen Frauenbundes“ und der „Arbeitsgemeinschaft Hausfrau der katholischen Müttergemeinschaften“, wird ein umfassender Arbeitsvertrag ausgearbeitet. Der Kampf um die Tariffähigkeit des Berufsstandes beginnt. Seit
1920 hatte sich der Verband für die Herausführung der „Dienstmädchen“ aus der Gesindeordnung eingesetzt. Bei der Neufassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Jahr 1960 erwirkt Marianne Wilke, dass auch die in der
Hauswirtschaft beschäftigten Jugendlichen unter
den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Ebenso gelingt es 1969, die Hauswirtschaft ins Berufsbildungsgesetz einzubinden.

 


Der Verband wird umgetauft:

 

 


1971
Die Verbandsvorsitzende Marianne Wilke legt nach 18-jähriger Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt nieder.

 

Otti Scholz wird als neue Bundesvorsitzende gewählt
(1971-1975). 

1971 kommt es auf dem Delegiertentag in Mainz
zur kritischen Überprüfung der im Verbandsnamen verankerten Bezeichnung „Hausgehilfinnen“.
Dank des Einsatzes für verbesserte
Berufsausbildung ist in der Hauswirtschaft eine Vielzahl qualifizierter Berufsbilder entstanden.
Seit 1972 nennt sich der Verband „Berufsverband katholischer Arbeitnehmerinnen in der
Hauswirtschaft in Deutschland e.V.“, kurz bkh,
und bring damit das veränderte Verständnis seiner Mitglieder zum Ausdruck.

 


Der harte Kampf um die Tariffähigkeit:


 

 

 

 

 

1975

 

 

Emma Erath wird zur

neuen Bundesvorsitzenden

gewählt (1975-1986) - dies ehrenamtlich: "Ich hatte die Zusage von der vorherigen Bundesvorsitzenden, dass sie mich noch eine Zeit unterstützen will." Da eine hauptamtliche Verbandssekretärin fehlte, widmete sich Frau Erath in ihrer gesamten Freizeit dem Berufsverband.

 

 

 

 

 

 

 

1986


Elisabeth Engl,
ehrenamtliche
Bundesvorsitzende
von 1986-1990

Zehn turbulente Jahre kämpfte der Verband um
die Tariffähigkeit. Ausgangspunkt war eine Rechtsstreit, den die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG im September
1958 eröffnete. Der NGG will dem Verband die Tarifffägkeit absprechen, weil er erstens nicht unabhängig von der Arbeitgeberseite, zweitens
nicht unabhängig von der Kirche und drittens sich nicht zum Streik als Arbeitskampfmittel bekenne.
Im Jahr 1965 ist es endlich soweit: Der Erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts gibt der Verfassungsbeschwerde statt. Die NGG unterliegt
mit ihrer Klage. 

Für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten werden ein Mantel-Rahmentarifvertrag auf Bundesebene und die dazugehörenden Lohntarifverträge auf
Bundesebene verankert. Die Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite sind:

1971 gelingt es, die neue Besoldungsgrundlage
auch für Pfarrhaushälterinnen abzusichern. Sie
wird zwischen dem

  • Klerusverband e.V. in satzungsgemäßer Vertretung der katholischen Priester in Bayern

    und dem

  • bkh in satzungsgemäßer Vertretung der dem Verband angeschlossenen Fachverbände der katholischen Pfarrhaushälterinnen vereinbart.

1975 treten der erste Mantel- und Lohntarifvertrag in Kraft, die noch unter dem Vorsitz von Otti Scholz ausgehandelt wurden. In den Folgejahren kommt
es unter der neuen Bundesvorsitzenden Emma
Erath immer wieder zu Verbesserungen der bestehenden Tarifvertäge zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen in Privat- und Pfarrhaushalten. Seit 1975 ist die Bundesvorsitzende ehrenamtlich tätig und nicht mehr hauptamtliche
Geschäftsführerin.

 


Der Kampf um den Mutterschutz:

 

 

Im Januar 1994 formuliert der bkh ein
Positionspapier zur Reform des
Mutterschutzgesetzes und fordert einen Kündigungsschutz für vollzeitbeschäftigte,
schwangere Arbeitnehmerinnen in
Privathaushalten, die Gleichstellung mit allen
anderen Arbeitnehmerinnen, Informations- und Beratungspflicht und einen vorrangigen Anspruch
auf eine Sozialwohnung. Während
Arbeitnehmerinnen in anderen Berufen
Mutterschutz in Anspruch nehmen können,
besteht für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen bis in die 90er Jahre kein Recht auf
Weiterbeschäftigung nach dem
Mutterschutzgesetz. Arbeitgeber hatten sogar das Recht, nach Ablauf des 5.
Schwangerschaftsmonats zu kündigen. Am 19. Dezember 1996 stimmt der Bundestag dem
Gesetz zur Verbesserung des Mutterschutzes zu,
das am 1. Januar 1997 in Kraft.

 


Der Kampf um geordnete Arbeitsverhältnisse:

 

 

 

 

1990


Brigitte Rüb-Hering

wird in Maria Rosenberg

erstmalig zur

1. Bundesvorsitzenden

des bkh gewählt
(bis heute im Amt).

Ihr Hauptanliegen
konzentriert sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für hauswirtschaftliche Erwerbsarbeit und auf ein höheres Ansehen hauswirtschaftlicher Berufe.

 

Seit den 60er Jahren nimmt die Zahl der rechtlich geschützten, sozialversicherungspflichtigen und tariflich geordneten Arbeitsverhältnisse rapide ab. Gleichzeitig wächst der Schwarzarbeitsmarkt und
die Nachfrage nach so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten. Arbeitgeber unterlaufen arbeitsvertragliche Vereinbarungen und verlangen Sonderleistungen. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht müssen Arbeitnehmerinnen in Privathaushalten häufig auf Gewährleistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder
Erziehungsurlaub verzichten. Der bkh setzt sich
dafür ein, dass der Arbeitsmarkt „Privathaushalt“
aus der Schattenwirtschaft herausgeführt wird.
Der gewünschte Erfolg, die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, kann aus Sicht des
bkh nur erreicht werden, wenn beschäftigungsfördernde Maßnahmen, zum
Beispiel im Steuerrecht, nicht nur den
Arbeitgebern zugute kommen, sondern auch Arbeitnehmerinnen Anreize erhalten. Als wichtige beschäftigungsfördernde Maßnahme sieht der
bkh
die Einrichtung  von Haushaltsagenturen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermitteln.

 

 

© Berufsverband katholischer Arbeitnehmerinnen in der Hauswirtschaft in Deutschland e.V. (bkh)

Impressum - Disclaimer

Letzte Aktualisierung: 23.04.2010


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